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KMID : 0986720100180010029
Korean Journal of Medicine and Law
2010 Volume.18 No. 1 p.29 ~ p.53
Probandenschutz und Selbstbestimmung - in Anlehnung zur Diskussion in Deutschland -
Kim Ki-Young

Abstract
Die gro¥âen Erfolge der modernen Medizin beruhen wesentlich auf wissenschaftlicher Forschung. Soweit die medizinische Forschung am Menschen erfolgt, birgt sie jedoch neben den Chancen, neue Erkenntnisse in der Medizin zu gewinnen und Fortschritte bei der Behandlung zu erzielen, zugleich erhebliche Risiken fur die beteiligten Versuchspersonen. Deshalb hat gerade die medizinische Forschung am Menschen seit ihren Anfangen grundlegende rechtliche Fragen aufgeworfen.
Im Folgenden sol1en die Problembereiche der Fragen nach der Legitimation und dem Schutz der Versuchspersonen in der Humanforschung dargestellt und diskutiert werden. Da nicht nur der experimentelle, sondern jeder medizinische Eingriff mit Risiken verbunden ist, sol1 zunachst ein kurzer Blick auf die Legitimation der arztlichen Behandlung und den Patientenschutz bei Behandlungsma¥ânahmen geworfen werden. Vor diesem Hintergrund ist dann die Forschung am Menschen zu beleuchten. Danach wird es um die schwierigen Probleme der Forschung an besonders verletzbaren Personen gehen.
Einerseits sol1en Patienten optimal behandelt werden, andererseits sol1 dies zum geringst moglichen Preis geschehen. Dieser Zielkonflikt fuhrt auch zu Normkonflikten. In dies em Zusammenhang wird auch ein Uberblick uber die Entwicklung der Rechtsprechung zur Rechtsstellung von Minderjahrigen bei medizinischen Eingriffen gegeben. Grundsatzlich sei davon auszugehen, da¥â es sich bei der Einwilligung in einen arztlichen Eingriff nicht um eine rechtsgeschaftliche Willenserklarung handelt. Soweit der Minderjahrige uber eine ausreichende Einwilligungsfahigkeit verfuge, trete das elterliche Erziehungsrecht hinter das Selbstbestimmungsrecht des Minderjahrigen zuruck, und dieser konne allein uber die Behandlung entscheiden. Allerdings bestehe auch in diesen Fallen ein Informationsrecht der gesetzlichen Vertreter.
Schlie¥âlich wird noch erortert, auf weiche Weise das Selbstbestimmungsrecht von Probanden bei der arztlichen Behandlung zu berucksichtigen ist.
KEYWORD
Humanforschung, medizinische Forschung, Einwilligung, Selbstbestimmungsrecht, Probanden, Minderjahrige
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